Bedingungen und Konditionen

Allgemeines
Sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung von Premix Oy oder einer ihrer Tochtergesellschaften ("Verkäufer") getroffen wurde, gelten diese Bedingungen für jeden Verkauf von Waren ("Produkte") zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ("Käufer") und überdauern jede (einvernehmliche oder anderweitige) Beendigung dieser Vereinbarung. Ein Angebot des Verkäufers stellt kein Angebot dar, und der Verkäufer behält sich das Recht vor, ein Angebot zurückzuziehen oder zu überarbeiten, bevor er die Bestellung des Käufers annimmt. Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem die Bestellung des Käufers vom Verkäufer schriftlich bestätigt wird. Alle vom Käufer vorgeschlagenen oder in einer Bestellung oder einem anderen Dokument des Käufers enthaltenen Bedingungen werden vom Verkäufer ausdrücklich abgelehnt und der Käufer verzichtet darauf. Keine der Parteien ist ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei berechtigt, ihre Rechte, Pflichten oder Verbindlichkeiten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Der Verkäufer ist jedoch jederzeit berechtigt, seine Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten durch einfache schriftliche Mitteilung an den Käufer auf ein Konzernunternehmen zu übertragen. Unter "Konzernunternehmen" wird in diesen Allgemeinen Bedingungen jede juristische Person oder Gesellschaft verstanden, an der Premix Oy direkt oder indirekt mit mindestens 50 % des stimmberechtigten Kapitals beteiligt ist.

1. Preis
Der Preis für die Produkte ist der vom Verkäufer oder Käufer angegebene Preis oder, wenn kein Preis angegeben ist, der Listenpreis des Verkäufers zum Zeitpunkt der Lieferung, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer anwendbarer Steuern, Abgaben oder Einfuhren, die vom Käufer zu zahlen sind. Der Verkäufer kann seine Preise jederzeit erhöhen oder senken. Die neuen Preise gelten für noch nicht gelieferte Produkte, sofern der Verkäufer den Käufer schriftlich davon in Kenntnis gesetzt hat. Der Käufer hat zehn (10) Tage vor der Lieferung die Möglichkeit, weitere Lieferungen zu dem erhöhten Preis zu stornieren, indem er eine schriftliche Stornierung an den Verkäufer schickt, ohne dass er Anspruch auf Schadenersatz durch den Verkäufer hat.

2. Lieferung
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden die Produkte an den FCA-Versandort geliefert; das gesamte Verlustrisiko geht mit der Übergabe an den Spediteur oder in die Transportmittel des Käufers auf den Käufer über, und der Käufer ist für den Abschluss und die Bezahlung der gewünschten Versicherung verantwortlich. Das Produkt wird auf die vom Verkäufer gewählte Art und Weise und auf dem vom Verkäufer gewählten Transportweg versandt. Die vom Verkäufer vorgeschlagenen Liefertermine sind ungefähre Angaben, und der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Produkte. Der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht entscheidend. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, in einem Monat mehr als die angegebenen Monatsmengen zu liefern, keinesfalls jedoch mehr als den monatlichen Anteil an der Gesamtmenge, die Gegenstand der Bestellung ist. Nimmt der Käufer in einem Monat die anteilige Menge nicht ab, können diese Lieferungen oder Teile davon nach Wahl des Verkäufers storniert oder in die nachfolgenden Lieferungen einbezogen werden. Erfüllt der Käufer die Kaufbedingungen dieses Vertrages nicht, kann der Verkäufer weitere Lieferungen ohne Vorankündigung aufschieben, bis der Verzug behoben ist, oder den Verzug als endgültige Weigerung des Käufers betrachten, weitere Lieferungen anzunehmen.

3. Zahlung
Die Zahlung hat bei Lieferung oder innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Aufrechnung oder Abzug von Skonto in der vereinbarten Währung und Weise zu erfolgen. Bei teilweiser oder vollständiger Nichtbezahlung einer Lieferung, auch wenn diese strittig sein sollte, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen auszusetzen, auch wenn diese durch andere Verträge geregelt sind, oder den Vertrag wegen Vertragsverletzung durch den Käufer für nichtig zu erklären. Im Falle eines Zahlungsverzugs oder einer teilweisen oder vollständigen Nichtbezahlung seitens des Käufers in Bezug auf das auf der Rechnung angegebene Fälligkeitsdatum berechnet der Verkäufer, unbeschadet aller anderen Rechte, ohne Inverzugsetzung Zinsen ab dem Datum der vereinbarten Zahlung; im Falle einer teilweisen oder vollständigen Nichtbezahlung bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Diese Klausel steht nicht im Widerspruch zu oder beeinträchtigt die Erklärungen gemäß Artikel 2 im Zusammenhang mit dem Gefahrenübergang, da die Waren nach der Lieferung im Gewahrsam des Käufers bleiben.

4. Entlastungsgrund (Höhere Gewalt)
Als Entlastungsgründe gelten unter anderem die folgenden Umstände, wenn sie nach Inkrafttreten des Vertrages eintreten und seine Erfüllung behindern oder unzumutbar erschweren: Arbeitskonflikte, Brand, Krieg, Mobilmachung oder unvorhergesehene militärische Einberufung vergleichbaren Ausmaßes, Requisition, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, Aufruhr und innere Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeiner Materialmangel, Beschränkungen in der Energieversorgung und Mängel oder Verzögerungen bei der Belieferung durch Unterlieferanten, die sich aus den vorgenannten Gründen ergeben, oder jeder andere ebenso wichtige und unvorhergesehene Umstand, auf den die betreffende Partei keinen Einfluss hat.

5. Gewährleistung, Reklamationen, Haftungsbeschränkung
Der Verkäufer garantiert, dass alle vom Verkäufer zu liefernden Produktqualitäten den Produktspezifikationen entsprechen, die der Verkäufer von Zeit zu Zeit für diese Qualitäten festlegt oder die im gegenseitigen Einvernehmen der beiden Parteien schriftlich geändert werden. Der Käufer verzichtet auf Reklamationen in Bezug auf die verkauften Produkte, einschließlich Reklamationen in Bezug auf Gewicht, Qualität, Verlust oder Beschädigung dieser Waren, sofern sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft der Produkte am Bestimmungsort schriftlich geltend gemacht werden. Die Haftung des Verkäufers und das einzige Rechtsmittel des Käufers bei Reklamationen in Bezug auf Produkte beschränken sich darauf, nach Wahl des Verkäufers die betreffende Menge des fehlerhaften Produkts zu ersetzen oder den Kaufpreis für die betreffende Menge des fehlerhaften Produkts zu erstatten, abzüglich des Wertes, den das fehlerhafte Produkt für den Käufer gegebenenfalls hat. In keinem Fall ist der Verkäufer verantwortlich oder haftbar für besondere, zufällige oder Folgeschäden (einschließlich und ohne Einschränkung für Gewinnverluste).

6. Geltendes Recht und zuständiges Gericht
Der Vertrag unterliegt finnischem Recht unter Ausschluss der Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (1980). Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausschließlich das Gericht in Helsinki, Finnland, zuständig.

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